09/11/15 22:09
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ALLGEMEINE GESCHÄFTS BEDINGUNGEN denthouse Ò GbR Berlin.
§ 1 Allgemeines /Geltungsbereich (1) Für alle Lieferungen. Leistungen und Angebote des Verkäufers gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. (2) Alle Vereinbarungen. die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Auftrages getroffen werden sind schriftlich niederzulegen. (3) Die Verkaufsbedingungen des Verkäufers gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Die aktuelle Fassung der AGBs steht auf der Internetseite www.denthouse.com unter AGB zur Verfügung. (4) Diese AGBs gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGBs des Kunden erkennt denthouse nicht an. § 2 Angebot/Angebotsunterlagen (1) Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend. Die vom Käufer unter-zeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. (2) Der Verkäufer ist berechtigt, ein Angebot des Käufers innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Käufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden. (3) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Unterlagen, wie Abb., Zeichnungen und Maßangaben sind in der Regel nur als Annäher-ungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. (4) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen (z.B. Software) behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor: Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. (5) für zeitlich umfangreiche Dienstleistungen (z.B. Studien, Verlaufsbeobacht-ungen) werden Zeitpläne erstellt. Abweichungen davon werden rechtzeitig mitgeteilt. § 3 Preise/Zahlungsbedingungen
§ 4 Lieferzeiten
§ 5 Annullierung
(2)Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Verkäufer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. (3) Denthouse behält sich vor, nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzu-führen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall der schlechten Bonität kann der Rücktritt durch Vorschusszahlung abgewendet werden. § 6 Gefahrenübergang
§ 7 Gewährleistung
§ 8 Qualitätsgarantie Auf alle Produkte der geltenden Preisliste gewährt denthouse eine Qualitäts-garantie für 12 Monate auf Material-, Verarbeitungs- und Softwarefehler. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Folgeschäden, Verlust und mutwillige Beschädigung. § 9 Gesamthaftung (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 7 Absatz (4) bis Absatz (6) vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. (2) Die Regelung gemäß Absatz (1) gilt nicht für Ansprüche gemäß § 1. 4 Produkt-haftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. (3) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist. gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten. Arbeitnehmer. Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (4) Die Verjährung der Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB richtet sich - gleichgültig gegen wen diese Anspruche geltend gemacht werden - nach § 7 Absatz (7). § 10 Eigentumsvorbehalt (1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käuf-ers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist er berechtigt. die Kaufsache zurück-zunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag. es sei denn, er hatte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Er ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemess-ener Verwertungskosten - anzurechnen. (2) Der Käufer ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet diese auf eigene Kosten gegen Feuer-. Wasser- und Dieb-stahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall. § 11 Datenschutz Für den Betrieb eines newsletters speichert der Verlag die Adressdaten, E-Mail-Adressen sowie den Freischaltcode und das Freischaltdatum. Der Bezug kann jederzeit über unsere Websites gekündigt werden. Alle Daten (z.B. E-Mail-Adresse) werden dann vollständig gelöscht. Keinerlei Daten werden an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Erfüllung vertraglicher Pflichten oder die Verfolgung vertraglicher Ansprüche macht dies notwendig. § 11 Änderungen Denthouse behält sich das Recht vor, Produktänderungen, die u. E. der Qualitätsverbesserung dienen, ohne Vorankündigung durchzuführen. Die Preise gelten bis zum Erscheinen der nächsten Preisliste. Irrtum bei Beschreibung und Preisen behalten wir uns vor. § 12 Gerichtsstand/Erfüllungsort Gerichtsstand ist Berlin.
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